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   BSG, 11.12.1986 - 12 RK 43/35   

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BSG, 11.12.1986 - 12 RK 43/35 (https://dejure.org/1986,18590)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1986 - 12 RK 43/35 (https://dejure.org/1986,18590)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - 12 RK 43/35 (https://dejure.org/1986,18590)
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  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 31/82

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Mehrfachbeschäftigte -

    Auszug aus BSG, 11.12.1986 - 12 RK 43/35
    Für eine andere Verteilung als diejenige nach dem Anteil der einzelnen Entgelte am Gesamteinkommen gebe es "keine Rechtsgrundlage" (BSG 27. November 1984 - 12 RK 31/82 -BSGE 57, 253).

    Bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigten ist aber gem. § 396 RVO der Beitrag nicht allein vom Hauptarbeitgeber, sondern anteilig von allen Arbeitgebern zu zahlen (BSGE 57, 253 [BSG 27.11.1984 - 12 RK 31/82]).

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 11.12.1986 - 12 RK 43/35
    Bei dem Anspruch nach § 405 RVO handelt es sich jedoch um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2).
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BSG, 11.12.1986 - 12 RK 43/35
    Im Gegenteil könnte die Privilegierung von Nebenbeschäftigungen im Rahmen des § 405 RVO bei solchen Personen; die versicherungsfrei sind, zu Wettbewerbsverzerrungen führen (s. dazu BSG SozR 4100 § 186c Nr. 2 S. 4; BVerfGE 14, 312, 318).
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/81

    Vorliegen eines besonderen sozialrechtlichen Anspruchs des Arbeitnehmers gegen

    Auszug aus BSG, 11.12.1986 - 12 RK 43/35
    Diese Lücke ist nach dem Plan des Gesetzgebers auszufüllen, wie er sich aus den angeführten Vorschriften und den Besonderheiten des Anspruchs nach § 405 RVO ergibt (vgl. dazu Urteil vom 2. Juni 1982 - 12 RK 66/81 - betr. Verjährung von Ansprüchen aus § 405 RVO).
  • BSG, 31.05.1978 - 12 RAr 57/77

    Konkursausfallgeldumlage - Fortführung des Unternehmens - Konkursverwalter

    Auszug aus BSG, 11.12.1986 - 12 RK 43/35
    Im Gegenteil könnte die Privilegierung von Nebenbeschäftigungen im Rahmen des § 405 RVO bei solchen Personen; die versicherungsfrei sind, zu Wettbewerbsverzerrungen führen (s. dazu BSG SozR 4100 § 186c Nr. 2 S. 4; BVerfGE 14, 312, 318).
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